Wer ist verpflichtet?
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen: Providers and deployers of AI systems shall take measures to support the development of AI literacy of their staff
(Art. 4 Abs. 1, Quelle 1).
Rechtsstand Oktober 2026
Gibt es eine Pflicht, Mitarbeitende zu KI zu schulen? Diese Seite ordnet ein, was die KI-Verordnung zur KI-Kompetenz sagt und was die EU-Kommission dazu klarstellt, mit Quellen und Stand. Sie ist keine Rechtsberatung.
Ja und nein: Art. 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. In der geltenden Fassung verpflichtet er Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Nach Angaben der Kommission sind weder bestimmte Schulungen noch ein Zertifikat vorgeschrieben. Stand 28.10.2026, keine Rechtsberatung.
Die Aussagen stammen aus dem konsolidierten Text im AI Act Service Desk der EU-Kommission (Stand 27. Juli 2026) und aus den Antworten der Kommission zur KI-Kompetenz (Stand 20. Oktober 2026). Das ist keine rechtsverbindliche Fassung.
Wer ist verpflichtet?
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen: Providers and deployers of AI systems shall take measures to support the development of AI literacy of their staff
(Art. 4 Abs. 1, Quelle 1).
Welches Niveau?
Kein bestimmtes: does not require providers or deployers to guarantee any specific level of AI literacy of any individual
(Quelle 1).
Seit wann?
Seit dem 2. Februar 2025: Chapters I and II shall apply from 2 February 2025
(Art. 113, Quelle 2). Art. 4 steht in Kapitel I. Die Kommission bestätigt: entered into application on 2 February 2025
(Quelle 4).
Was änderte sich 2026?
Der Digital-Omnibus auf die KI-Verordnung ist laut Kommission Mitte Juli 2026 in Kraft getreten. Art. 4 blieb eine Pflicht für Anbieter und Betreiber, ein bestimmtes oder ein ausreichendes Niveau wird nicht verlangt (Quelle 4, Änderung in Quelle 1 markiert).
Zertifikat
Die Kommission schreibt: There is no need for a certificate.
Schulung
Die Kommission schreibt, dass no strict requirements or mandatory trainings are imposed
.
Niveau
Art. 4 verlangt nicht, für einzelne Personen ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.
Die Kommission schreibt, dass no strict requirements or mandatory trainings are imposed
(Quelle 4). Welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen ausreichen, klärt eine Rechtsberatung, nicht ein Workshop.
Meine Arbeit ersetzt keine Rechtsberatung. Ich biete Team-Workshops an (siehe Alle Formate für Unternehmen) und arbeite mit Teams an echten Aufgaben mit Claude Code. Wie ein Team Regeln und Freigaben für den Einsatz festlegt, steht unter Claude Code für Unternehmen. Das ist keine Aussage dazu, ob damit Art. 4 erfüllt ist. Wie eine Einführung im Team unabhängig vom Tool abläuft, steht unter KI im Team einführen.
Diese Seite macht keine Aussagen zu Sanktionen und zur Aufsicht in Deutschland. Auch ob Ihr Unternehmen Anbieter oder Betreiber im Sinne der Verordnung ist und welche rechtlichen Folgen sich im Einzelfall ergeben, klärt eine Rechtsberatung. Die Seite fasst öffentliche Quellen zusammen.
Stand: 28.10.2026. Keine Rechtsberatung. Der Rechtsstand ändert sich, die Quellen sind verlinkt. Die Texte im AI Act Service Desk sind keine rechtsverbindliche Fassung.
Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu Maßnahmen, die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Laut Kommission sind keine bestimmten Pflichtschulungen vorgeschrieben. (Stand 28.10.2026, keine Rechtsberatung)
Nein, laut Kommission ist kein Zertifikat nötig. (Stand 28.10.2026, keine Rechtsberatung)
Nächster Schritt
Drei kurze Angaben genügen. Ich melde mich persönlich.